Hier beginnt der Hauptinhalt dieser Seite
Entstandene Reisekosten aufgrund einer Referententätigkeit bei einer Veranstaltung werden im Nachhinein gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG) erstattet. Hierunter fallen u. a. Fahrt- und Übernachtungskosten.
Die Abrechnung muss innerhalb von 6 Monaten nach Entstehung der Kosten bei der BLE eingegangen sein (Ausschlussfrist). Dafür nutzen Sie bitte das untenstehende Formular. Es werden Originalbelege benötigt.
Die folgende Auflistung soll Ihnen einen Überblick verschaffen:
| Hinweise | |
|---|---|
| Übernachtung | Erstattung bis zu 75,60 EUR für Städte ohne Preisobergrenze, 109,00 EUR in Bonn und bis zu 120,00 EUR in Berlin, jeweils inkl. Frühstück. Die jeweilige Höchstgrenze wird vom Organisationsteam vorab mitgeteilt. Eine Übernachtung ist notwendig, wenn die Reise ansonsten vor 06:00 Uhr beginnen oder nach 24:00 Uhr enden würde. Die Übernachtung ist zunächst selbst zu tragen. Eine mögliche Übernachtungssteuer kann zusätzlich zum erstattungsfähigen Übernachtungspreis geltend gemacht werden. Sollten die Kosten für Übernachtung inkl. Frühstück die Höchstgrenze überschreiten, wird gemäß BRKG nur der Basisbetrag von 75,60 EUR erstattet. Bei der Hotelrechnung ist darauf zu achten, dass sie auf die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Friedrichstraße 130c, 10117 Berlin bzw. Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn, als Rechnungsadressat ausgestellt wird und der Gast namentlich genannt wird. |
| Flug | Flugkosten werden nur mit triftigen Gründen erstattet. Im grenznahen EU-Ausland sind Bahnfahrten vorzuziehen. |
| Bahn | Bei einer Fahrtzeit über 2 Stunden werden Bahnfahrten mit ICE und 1. Klasse erstattet. Sparangebote und BahnCard-Rabatte sowie vorhandene Deutschland-Tickets sind zu nutzen. |
| PKW | Bei An-/ Abreise zum/vom Veranstaltungsort bzw. zum/vom Bahnhof oder Flughafen mit dem Pkw erfolgt eine Wegstreckenentschädigung. Die Erstattung beläuft sich grundsätzlich auf 0,20 EUR je gefahrenen Kilometer, höchstens jedoch 130,00 EUR. |
| Parkgebühren | Bei Fahrten zum Flughafen/Bahnhof mit Pkw werden Parkgebühren in Höhe des preisgünstigsten Parkhauses erstattet. Bei An-/ Abreise mit dem Pkw werden am Veranstaltungsort Parkgebühren von maximal 15,00 EUR/Tag erstattet. |
| Taxi | Die Kosten werden nur erstattet, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Triftige Gründe können sein: dringende terminbedingte Gründe, zwingende persönliche Gründe (z.B. Gesundheitszustand), keine oder keine zeitgerechte Anbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln (grundsätzlich gelten Wartezeiten bis zu 30 Minuten als zumutbar), Fahrten zwischen 22 und 6 Uhr. Liegt keiner dieser Gründe vor, werden die gefahrenen (Taxi-)Kilometer x 0,20 EUR erstattet. |
| Tagegeld / Verpflegung | Als Ersatz für den Verpflegungsmehraufwand gibt es Tagegeld. Dieses beläuft sich für den ganzen Tag auf 28,00 EUR und den halben Tag auf 14,00 EUR. Die Höhe bemisst sich nach § 4 Abs. 5 Nr. 5 EStG. Unentgeltliche Verpflegung wird prozentual (Frühstück 20 %, Mittag-/Abendessen jeweils 40%) abgezogen. |
Zum Einreichen der Reisekosten muss das untenstehend das entsprechende Formular genutzt werden. Dieses wird an das jeweilige Organisationsteam per Email gesendet.
Bei Rückfragen steht das jeweilige Organisationsteam zur Verfügung.